Frage von Melanie R. • 01.09.2024

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Hier greift die Selbstverwaltung der Kommunen. Sie sollten sich daher am besten an ihren Bürgermeister oder an die Stadt- / Gemeinderäte wenden.
Die Regierung von Oberbayern hatte die von Ihnen genannte Liegenschaft in der Vergangenheit bereits überprüft und festgestellt, dass vor einer Belegung mit Geflüchteten äußerst umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Bestandsgebäudes erfolgen müssten, die einen erheblichen, nicht vertretbaren finanziellen Aufwand bedeuten würden