
Leider liegt dies nicht in meinem Zuständigkeitsbereich
Leider liegt dies nicht in meinem Zuständigkeitsbereich
Die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ ist in Bayern durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Universitäten entsprechende Bachelorstudiengänge konzipieren und einrichten.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ in Bayern durchaus möglich ist.
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Für konkrete Fragen zur Beförderung von Schülern sowie insbesondere zur Schulwegkostenfreiheit ist das StUMK zuständig.