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Bis eine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes (ärztliche Therapiefreiheit) eine 4. Impfung verabreicht werden.
die Antworten finden Sie in der Antwort zu Ihren gleichlautenden Fragen vom 23.10.21
Auch in Bayern haben wir die Staatsregierung mehrmals in Anträgen und Anfragen ermahnt, für eine umfassende und verlässliche Datengrundlage zu sorgen
Selbstverständlich betrachten wir die Zahlen des bayerischen Gesundheitsministeriums
Es ist eine legitime Auffassung, beispielsweise gegen eine Impflicht zu sein.