Antwort 02.11.2025 von Albrecht Schütte CDU
Nach (!) Überprüfung fehlen dem BSW im amtlichen Ergebnis 9.529 Stimmen. Gemäß BVerfGer als auch statistsich ist eine Nachzählung nicht angezeigt.
Nach (!) Überprüfung fehlen dem BSW im amtlichen Ergebnis 9.529 Stimmen. Gemäß BVerfGer als auch statistsich ist eine Nachzählung nicht angezeigt.
Nach dem Bundeswahlgesetz erfolgt die Stimmenauszählung in einem mehrstufigen Verfahren, das an mehreren Punkten kontrolliert wird.
Im Sinne der Demokratie und des Parlamentarismus ist es wichtig, dass die Entscheidung zügig stattfindet – vor allem aber natürlich, dass sie nach gründlicher Prüfung getroffen wird.
Deshalb braucht es zunächst ein breites demokratisches Bündnis und eine saubere rechtliche Grundlage.
Gleichzeitig sehe ich die geplanten Reformen in Berlin als notwendig an und unterstütze sie inhaltsmäßig.
Hierfür sehe ich keine Notwendigkeit.