Antwort 26.01.2026 von Thomas Poreski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Open Data Gesetz bezieht sich explizit nur auf Bundesbehörden. Das Land ermuntert die Kommunen im Land zur Offenlegung und stellt dafür ein Portal bereit.
Das Open Data Gesetz bezieht sich explizit nur auf Bundesbehörden. Das Land ermuntert die Kommunen im Land zur Offenlegung und stellt dafür ein Portal bereit.
Teilhabe sichern, Unterstützung verlässlich finanzieren: Beides gehört für die CDU-Landtagsfraktion untrennbar zusammen.
Ich halte die Forderung, in Schmerzensgeldprozessen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, für politisch und moralisch nachvollziehbar und richtig.