Was unternehmen Sie zur Durchsetzung des Open-Data-Gesetzes
Sehr geehrter Herr Poreski,
die Stadt Reutlingen weigert sich beispielsweise, selbst Daten zu den eigenen Ämtern (Kontaktdaten, Öffnungszeiten) herauszugeben und verweist darauf, diese von der Homepage abzutippen ("möchten wir Sie auf die Homepage der Stadt Reutlingen verweisen" https://fragdenstaat.de/anfrage/maschinenlesbare-daten-im-geoportal-reutlingen/#nachricht-970878). Anfragen zu Kosten umstrittener Aktionen (wie "Kannst Du nicht mögen" https://fragdenstaat.de/anfrage/werbekampagne-reutlingen-kannst-du-nicht-nicht-moegen-nur-lieben/) werden mit überhöhten Gebühren belegt, um abzuschrecken. Ebenso andere, die erst über das LfDI angemahnt werden müssen. Im entsprechenden Gesetz steht zwar, dass genau das bei allgemeinem Interesse nicht stattfinden sollte, es wird aber offenbar nicht durchgesetzt.
Herzlichen Gruss,
Thilo H.

