Frage von Jonas B. • 08.10.2024

Antwort ausstehend von Winfried Mack CDU
Wenn Sie Fragen zur Flächeninanspruchnahme vor Ort haben, schlage ich Ihnen vor, Kontakt zur Stadtverwaltung oder zu den Mitgliedern des Gemeinderats aufzunehmen, die als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des kommunalen Parlaments Fragen an die Stadtverwaltung richten können.
Grundsätzlich ist natürlich in Anbetracht der Lage des Wohnungsmarktes Leerstand allgemein und auch spezifisch bei Wohnungen im Landesbesitz nach Möglichkeit zu reduzieren.
Mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg wollen wir den Schutz vor Diskriminierung auf staatliches Handeln ausweiten.