Sobald dieser vorliegt, erlaube ich mir eine abschließende Einschätzung.
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Die Prüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag.
Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt den Einspruch des BSW prioritär
Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln. Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein.
Der derzeitige Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft hält jedoch weiterhin an anlasslosen Scans privater Kommunikation fest – selbst bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten. Dies würde einen zentralen Grundpfeiler sicherer digitaler Kommunikation massiv schwächen. Aus Sicht der SPD ist dieser Vorschlag nicht zustimmungsfähig, und dieser Einschätzung schließe ich mich mit voller Überzeugung an.