Es ist daher richtig, dass der Vorschlag derzeit auf EU-Ebene intensiv beraten wird.
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Die im Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Chat-Kontrolle“ bedarf in der jetzigen Form aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger noch einer dezidierten, kritischen Prüfung unter Abwägung der betroffenen Grundrechte
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen.
Wir würden ja auch nicht jeden Brief öffnen und das Briefgeheimnis verletzen und von einer KI durchsuchen lassen, um Straftäter zu ermitteln.
Ich möchte betonen, dass mein persönlicher Anspruch an meine politische Arbeit stets der sach- und lösungsorientierte Austausch ist
Sollte sich der Landtag mit dem Thema beschäftigen, werde ich mir ein Bild machen und dann entscheiden.