Bezieht ein Arbeitnehmer ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Arbeitsverhältnis besteht
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die aktuelle Situation trifft derzeit viele Menschen - besonders trifft es diejenigen, die ohnehin schon jeden Monat mit dem Nötigsten auskommen müssen. Die Ampelregierung hat deshalb zwei Entlastungspakete in einem Gesamtumfang von 30 Milliarden Euro beschlossen mit wesentlichen unterstützenden Maßnahmen, von denen vor allem auch Menschen mit geringem Einkommen in erheblichem Maße profitieren sollen:
Ich pflichte Ihnen bei – die Energiewende stellt für Deutschland eine große Herausforderung dar. Derzeit importieren wir etwa 70% der (fossilen) Energieträger, die wir in Deutschland verbrauchen.

Sofern Sie also weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, aktuell aber Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.

In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
Zunächst einmal vorab: Internationale Vergleiche finde ich aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundbedingungen (Demografie, Erwerbsstruktur etc.), der historischen Entwicklung sowie der Berechnungsweisen bei der Anpassung schwierig zu bewerten.