
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.

Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten

Der bezuggenommene Entwurf ist nicht mehr aktuell, so dass hierzu eine Stellungnahme entbehrlich ist.
Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.