Der Gesetzesentwurf befindet sich nach meiner Kenntnis noch in der internen Hausabstimmung im Bundesinnenministerium
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Die gelegentliche Einnahme von Cannabis dagegen schließt die Fahreignung nicht aus, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen erfolgt sowie keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen
Die generelle Zulassung von Mehrstaatlichkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und derzeit arbeitet das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit Hochdruck an einem Gesetzesentwurf.
Das BMI arbeitet mit Hochdruck an einem entsprechenden Entwurf
Die Frage kann jedoch nicht so einfach mal per Mail beantwortet werden, da ich noch einige Einzelheiten in Erfahrung bringen muss.