die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
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Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Wir halten die Auslieferung und das gerichtliche Urteil deswegen für falsch.
Wir werden mit der Staatsangehörigkeitsreform nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken
Wir legen als SPD und Zukunftskoalition unseren Fokus auf echten Klimaschutz und Transformation.
Die Vorschriften und Verfahrensweisen in Bezug auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung und damit im nationalen Recht geregelt. Die EU-Richtlinie zum Führerschein beschreibt zwar, dass Verkehrsteilnehmer*innen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde mithilfe eines Gutachtens einer zuständigen ärztlichen Stelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.