Antwort 25.07.2023 von Misbah Khan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.
Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.
Eine Frau ist eine erwachsene Person weiblichen Geschlechts.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen.
Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (§17 Aufenthaltsgesetz)
Es steht Ihnen frei, Ihre eigene Meinung zu vertreten
Ich bin mit dem Beschluss für ein Verbot des Gebührenmodells ab Mitte 2026, über das Neobroker eine Rückvergütung für das Weiterleiten von Orders an bestimmte Handelsplätze bekommen (Payment for Order Flow), ebenfalls sehr unzufrieden.