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die Strompreisbremse greift erst ab März 2023, dann aber rückwirkend für Januar und Februar. Insofern ist ihr aktueller Strompreis noch nicht gedeckelt.
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Kann Ihnen aber wärmstens meine Kollegin im EU-Parlament, Birgit Sippel, als kompetente Ansprechpartnerin zu dem Thema empfehlen.
Tarifverträge unterliegen der Tarifautonomie und sind wünschenswert. Der Abschluss im öffentlichen Dienst ist ein positives Beispiel für eine gute Einigung.
Das belgische Modell wird in Deutschland sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Gewerkschaften abgelehnt, da es die Lohnfindung auf einen Automatismus reduziert und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale birgt.