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Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurden zwischenzeitlich einige Regelungen präzisiert. Unter anderem die Abfuhr der Umsatzsteuer für nichtunternehmerische Zwecke. Ich möchte daraus zitieren:
Dies ist also eine Freiwilligkeitsleistung des Bundes, um durch gezielte Förderung hier das Potential für den Ausbau von PV-Anlagen im Bereich privater Wohnimmobilien besser auszuschöpfen und dementsprechend zu unterstützen, also zu fördern.
Am 10.12.2021 habe ich gegen die einrichtungsbezogene Impfflicht gestimmt und würde das heute auch wieder so tun.
ich habe mich, wie die AfD-Bundestagsfraktion in Gänze, von Anfang an gegen die Einführung der allgemeinen sowie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen.
Im Ergebnis stimmte ich für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dies war aus meiner Sicht einer der Bausteine, die pandemische Lage erfolgreich in den Griff zu bekommen.
Deshalb war dies zum damaligen Zeitpunkt nötig. Seit dem 1. Januar 2023 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr in Kraft und derzeit besteht auch keine Notwendigkeit dafür.