Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird in solchen Fällen eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.
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Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Richtig ist: Wandern bringt Freude und kostet die Wandernden nichts - außer Schweiß. Der zusätzliche Aufwand der Forstverwaltung wird zentral abgegolten.
Sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz ist jeweils in §1 die Erholungsfunktion des Waldes dokumentiert.
Ich finde es absurd, eine Nutzungspauschale für Wandertage im hessischen Staatswald zu erheben.
Der Wald muss seiner Erholungsfunktion meiner Meinung nach nachkommen können, das Land Hessen muss dabei als gutes Vorbild vorangehen und sollte künftig auf die Erhebung von Nutzungspauschalen verzichten.