Das Wichtigste zuerst: Bei der geplanten Reform geht es nicht darum, die bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern oder das Recht auf Informationszugang zu beschränken.
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Hinsichtlich ihrer ersten Frage: Die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz halte ich für falsch.
Gleichzeitig müssen wir ehrlich sagen: Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung.
Ich unterstütze grundsätzlich den Vorschlag der Rentenkommission, die Regelaltersgrenze moderat an die Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Wer über Jahrzehnte hinweg diszipliniert für das Alter spart, sollte dafür verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen vorfinden. Angesichts der demografischen Entwicklung wird die private und betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Ab 2027 wird es unter anderem ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben, mit dem Sie in Fonds wie ETFs investieren können