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Frage von Felix G. •

Steuerfreie ETF-Gewinne nach 25 Jahren Haltedauer: Wie stehen Sie zu steuerlichen Anreizen für junge Menschen, um der drohenden Altersarmut durch jahrzehntelange Eigenvorsorge zu entgehen?

Sehr geehrte Frau Bas,

Hallo, mein Name ist Felix, ich bin 27 Jahre alt und sorge privat mit ETFs für mein Alter vor. Bei einer Ansparzeit von 35 bis 40 Jahren schmälert die spätere Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne (trotz 30 % Teilfreistellung) die mühsam aufgebaute Zusatzrente massiv. Das nimmt jungen Menschen die Motivation zur Eigenvorsorge.

Mein Vorschlag: Warum führt man keine steuerliche Freistellung gekoppelt an die Haltedauer ein? Wenn Gewinne aus Sparplänen nach einer Einzahlungszeit von z. B. über 25 oder 30Jahren komplett steuerfrei an den Sparer fließen würden, wäre das eine Win-win-Situation. Kurzfristige Spekulationen werden weiter besteuert, während langfristige, generationengerechte Vorsorge belohnt und die Rentenkasse effektiv entlastet wird.

Wie stehen Sie zu einer steuerlichen Freistellung für Menschen, die über Jahrzehnte diszipliniert fürs Alter vorsorgen?

Mit freundlichen Grüßen

Felix

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist sinnvoll, auch privat fürs Alter vorzusorgen. Die private Altersvorsorge ist eine der drei Säulen für eine gute Absicherung im Alter. Deshalb haben wir die private Altersvorsorge gerade für junge Menschen wie Sie neu aufgestellt - renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler.

Ab 2027 wird es unter anderem ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben, mit dem Sie in Fonds wie ETFs investieren können. Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhalten Sie 50 Cent Förderung, für weitere bis zu 1.440 Euro sind es 25 Cent pro Euro. Der maximale Eigenbeitrag, der so gefördert wird, liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen ein noch über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.

In der Auszahlungsphase werden die Leistungen aus den Altersvorsorgeverträgen – wie bisher – mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Dann ist der individuelle Steuersatz in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens.

Zudem hat die Alterssicherungskommission vor Kurzem ihre Vorschläge vorgelegt. Ein wichtiger Bestandteil des Reformpakets ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente zusätzlich zum bestehenden Umlagesystem. Durch die am Kapitalmarkt erzielten Gewinne kann langfristig das Rentenniveau für alle gestützt und langfristig sogar wieder deutlich steigen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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