Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.
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Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden wir dies ändern und doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglichen.
Pauschal kann ich mich für keinerlei Parteiverbotsverfahren direkt einsetzen, da dies Aufgabe der Judikative ist und ich als Parlamentarier der Legislative auf Landesebene angehöre.
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus meiner Sicht keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
Über ein Parteiverbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.
Äußerungen von Vertreter:innen der AfD entbehren jeder Pietät, sind unverschämt und gefährlich. Umfragewerte und Wahlergebnisse dieser Partei mahnen zum Handeln