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Thomas Hölck
SPD
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Frage von Angelika S. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Verbot der AfD zu überprüfen?

Sehr geehrter Herr Hölck,
da ich mir Sorgen um unsere Demokratie mache, würde ich es sehr begrüßen, wenn Politiker wie Sie sich für ein Verbot der AfD einsetzen würden. Dass die AfD verfassungsfeindlich ist, ist ja offensichtlich und unbestritten. Auch wenn die Hürden für ein Verbot hoch sind, so sollte doch kein Versuch unterlassen werden, um eine verfassungsfeindliche Partei zu verbieten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Herzliche demokratische Grüße, Angelika S..

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für ihre Anfrage. 

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die AfD für mich eine demokratiefeindliche und extremistische Partei ist. Sie ist mit ihrer ideologischen Ausrichtung und internen Logik unvereinbar mit den verfassungsrechtlich garantierten Normen und Werten unserer freiheitlichen Grundordnung und steht dieser entgegen.

Für mich ist es eine demokratische Selbstverständlichkeit, dies immer wieder zu betonen und jeglicher „Normalisierung“ dieser Partei entgegenzutreten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD-Parteijugend "Junge Alternative" (JA) als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.. Die Positionen der JA seien "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", so Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts. Damit kann die Jugendorganisation, die laut eigenen Angaben knapp 2.000 Mitglieder zählt, noch leichter nachrichtendienstlich beobachtet werden.

Nach Ansicht des Thüringer Verfassungsschutzes beherrschen Positionen gegen die Menschenwürde und das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip die politische Ideologie des AfD-Landesverbands im Freistaat.  Der Landesverfassungsschutz hatte die Thüringer AfD mit ihrem umstrittenen Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke im März 2021 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

In Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist formuliert.:

"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig".

Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD. 

Allerdings sehe ich auch die Zivilgesellschaft in der Verantwortung. Es ist Aufgabe von Demokratinnen und Demokraten, Rassismus, Intoleranz und Faschismus im Alltag keinen Raum zu geben. Die demokratische Zivilgesellschaft muss sich wahrnehmbar gegen die AfD stellen.    

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hölck

 

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