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Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Ob und wie die verschiedenen Nationen, die EU oder Deutschland bei Ermittlungserfolg reagieren werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Obschon diverse Medienberichte bereits in eine bestimmte Richtung verweisen, so ist es wichtig, dass wir eine faktengestützte Ermittlung abwarten, bis wir politisch eine Stellung beziehen zu diesem Vorfall.
Als Demokratinnen und Demokraten sollten wir gerade angesichts einer international extrem angespannten Lage nicht dabei helfen, weitere Verunsicherung zu schüren, und uns an entsprechenden Spekulationen beteiligen.
Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach der Ursache für den Hilfebedarf. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen und damit auch für eine Differenzierung nach der Ursache der Hilfebedürftigkeit begründbar.
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro.