Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 23. August 2023 beschlossen. Es folgt die parlamentarische Befassung in Bundesrat und Bundestag.
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Das gelbe Band halte ich für eine sinnvolle Einrichtung, die auch in Hamburg so praktiziert werden könnte.
Dazu gibt es klare juristische Verfahren, die es zu befolgen gilt. Voraussetzung für einen Verbotsantrag gegen die AfD sollte ebenso sein, dass ein solches Verfahren juristisch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss unseren Verfassungsschützenden ausreichend Beweismaterial vorliegen.
Die Auseinandersetzung um unsere Demokratie wird vermutlich nicht durch das Instrument eines Verbots zu gewinnen sein.
Verbotsverfahren von Parteien sind das letzte Mittel in einem Rechtsstaat, gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen.
Diese sieht aber auch richtigerweise vor, dass dazu nicht die Abgeordneten entscheiden, sondern unsere unabhängigen Gerichte.