
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Mit „erhöhtem Familienzuschlag“ meinte ich lediglich, dass die Anpassung zum 1.4.22 eingerechnet ist. Ich hoffe, damit konnte ich die Unklarheit bei den Kolleginnen und Kollegen im Forum Öffentlicher Dienst aufklären.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass diese Frage im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet wird.
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Hinweise. Ich gehe davon aus, dass diese Fragen im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet werden.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Verhandlungen zu fordern, bedeutet nicht, der Ukraine Vorschriften zu machen, was für sie tragfähig wäre.