Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Jörg Vogelsänger
Antwort 05.09.2023 von Jörg Vogelsänger SPD

Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.

Porträt von Antonia Hillberg in einem blauen Blazer.
Antwort 11.09.2023 von Antonia Hillberg SPD

Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!

Portrait von Lisa Knack
Antwort 17.10.2023 von Lisa Knack CDU

Ich bin kein Fan davon Streit oder Meinungsverschiedenheiten auf Social Media auszutragen. Dementsprechend habe ich mit Herrn Hussein ein Gespräch geführt und werde es auch weiterhin tun

Frage von Jörg B. • 24.08.2023
Wann bezahlen endlich alle in die gesetzliche ein.
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 04.01.2024 von Hubertus Heil SPD

Aus meiner Sicht sollte der Focus in erster Linie auf die Schließung bestehender Sicherungslücken gelegt werden. Deshalb planen wir eine Altersvorsorgepflicht für diejenigen neuen Selbstständigen, die nicht anderweitig verpflichtend abgesichert sind. Danach sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Damit wird die soziale Absicherung für Selbstständige verbessert.

Portrait von Martina Stamm-Fibich
Antwort 04.09.2023 von Martina Stamm-Fibich SPD

wer die Berichterstatter für eine jeweilige Petition sind, ist für die Petenten nicht einsehbar

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.