
Für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor gilt, dass Individualverkehr nicht reduziert, sondern CO2-neutral gestaltet werden muss.
Für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor gilt, dass Individualverkehr nicht reduziert, sondern CO2-neutral gestaltet werden muss.
Ich möchte ihre Fragen in der von Ihnen aufgeführten Reihenfolge beantworten:
Mir scheint jedoch, dass diese Abmahnmasche relativ neu ist.
Schon im bestehenden Urheberrecht sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen nach §242 BGB rechtswidrig. Beispiele wie das von Ihnen angeführte werden die Fachpolitiker*innen weiterhin beobachten und evaluieren, ob weitergehender Handlungsbedarf besteht.
Kann ihnen aber meine SPD-Kollegin Anna Kassautzki als kompetente Ansprechpartnerin empfehlen.
Bisher deuten sich keine Vorhaben der Bundesregierung an, am Urheberrechtsgesetz in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas zu ändern