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Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 24.04.2023

Schon im bestehenden Urheberrecht sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen nach §242 BGB rechtswidrig. Beispiele wie das von Ihnen angeführte werden die Fachpolitiker*innen weiterhin beobachten und evaluieren, ob weitergehender Handlungsbedarf besteht.

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