Antwort 13.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ich bin der Meinung, das diese Frage basisdemokratisch gelöst werden sollte.
Insoweit als ich selbst zu den profiliertesten Anti-Rechts-Rednern des Landtags gehöre, ist meine Haltung zu derlei Unsinn allgemein bekannt.
Für ausführlichere Nachfragen und eventuell einem persönlichen Gespräch erreichen Sie Herrn Junge unter folgenden Kontaktdaten:
Wohnraum schaffen wir durch Bauen.
Für die Gastronomie weiter einstehen als Bayerische Staatsregierung