
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Die Interessen des Denkmalschutzes und die der Energiewende müssen abgewogen werden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des GEG enthält eine Ausnahmeregelung.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, worauf sich ihre These stützt. Wir haben keine Anhaltspunkte für Ihre Vermutung, daher können wir Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel.
Aus der Überzeugung heraus, dass dem Bund als Eigentümer wieder mehr Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf eben diese Sanierung und eben diesen (Aus-)bau gegeben werden müssen, gehen wir als Unionsfraktion noch einen Schritt weiter: