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Das inzwischen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.
Die wehrhafte Verfassung kennt Möglichkeiten Verfassungsfeinde aus den Bundestag zu halten. Sie nicht zu wählen ist die erste, ein Parteiverbot die Schärfste.
Schulträger für den Gebäudezustand verantwortlich
Diskussion ist noch nicht abgeschlossen
Erst vor wenigen Tagen wurde der aktuelle Bericht des Berliner Verfassungsschutzes veröffentlicht.