Die SPD-Bundestagsfraktion und ich setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse bzw. belastbaren Beweise aus dieser Beobachtung abwarten, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.
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Die Entwicklungszusammenarbeit kann effektiv neben innenpolitischen Maßnahmen verfolgt werden, anstatt als bloßes "Entweder-Oder". Als Geberland ziehen wir auch klare Vorteile aus der Zusammenarbeit mit Nehmerländern, da sie verstärkte kulturelle, wirtschaftliche und politische Kooperationen ermöglicht.
Einem AfD-Verbotsverfahren stehe ich dennoch skeptisch gegenüber. Das hat einfache Gründe, die ich Ihnen auch gerne darlege.
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Das Gewicht muss auf einer politischen und nicht auf einer juristischen Auseinandersetzung liegen. Im Betrieb, im Bekanntenkreis und in der Öffentlichkeit.
Es ist gut, dass die Mittel für das Ministerium für Verkehr und Digitales nochmal erhöht worden sind und die Regionalisierungsmittel nicht gekürzt wurden.