Antwort 17.06.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der kürzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro ml Blutserum.
der kürzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro ml Blutserum.
Wir haben unsere selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Unser Anspruch ist ein anderer gewesen.
Zunächst einmal sind wir grundsätzlich gegen Kriege.
Bundesbeamte müssen und sollen anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angemessen bezahlt werden. Das Gesetz dazu ist in Vorbereitung.
Die nicht beitragsgedeckten Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen
Ich bin ab sofort Grünes Mitglied ohne Partei- oder institutionelle Funktion.