Spätestens Anfang Mai sollte die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel greifen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die jüngste Aufregung in Presse und Sozialen Medien um das Wehrpflichtgesetz beruht auf einem Missverständnis: Aktuell besteht für alle niemanden Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte!
Ich kann verstehen, dass der Vergleich zwischen Beamten und bspw. Tarifbeschäftigten u.a im Kontext der jeweiligen Krankenversicherung (PKV vs. GKV) oder der Altersversorgungssystem (Rente vs. Pension) für viele Menschen eine Gerechtigkeitsfrage ist. Um ehrlich zu sein, handelt es sich für mich ein wenig um einen Vergleich zwischen Äpfel und Birnen.
Die vor unserer Regierungsübernahme geschaffene Regelung, die seit dem 1. März 2024 (§ 36 Abs. 3 AufenthG) in Kraft ist, dient jedoch einem klaren Zweck: Ausländische Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte EU) sollen durch den erleichterten Elternnachzug – befristet bis 2028 – stärker motiviert werden, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und hier ihre Expertise einzubringen. Es handelt sich um einen temporären Anreiz zur Fachkräftegewinnung, der keine automatische Bewilligung vorsieht, sondern Ermessenssache der Ausländerbehörde bleibt.
Wir setzen deshalb auf eine klare inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, um sie zu entlarven.
Wir werden dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und setzen uns im Parlament dafür ein, Missbrauch gezielt zu bekämpfen, ohne den niedrigschwelligen, digital unterstützten Zugang zu Medizinalcannabis und die Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gefährden.