Wozu braucht Deutschland ein Gesetz, dass es männlichen Staatsbürgern im wehrfähigen Alter maximal 3 Monate ohne Genehmigung erlaubt, Deutschland zu verlassen, ohne dass Krieg ist?
Sehr geehrter Herr Frei, wie seit gestern den Medien zu entnehmen, wurden am 5.12. des letzten Jahres weitreichende bisher unbekannte Änderungen im Wehrdienstgesetz beschlossen, vor fast genau 4 Monaten.
Wie passt die Klausel, dass männliche Staatsbürger zwischen 17 und 45 Jahren das Land ohne Genehmigung der Wehrdienstbehörde nur noch bis zu 3 Monate verlassen dürfen, mit den Grundrechten zusammen? Und wo genau finde ich die Klausel, auf das sich die Berichterstattung beruft?
Sehr geehrte Frau H.-N.,
die jüngste Aufregung in Presse und Sozialen Medien um das Wehrpflichtgesetz beruht auf einem Missverständnis: Aktuell besteht für alle niemanden Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte! Zum Jahresbeginn 2026 traten mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz Änderungen in Kraft, darunter § 3 Abs. 2 WPflG, der vorsorglich eine Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte (über drei Monate) von Männern zwischen 17 und 45 Jahren vorsieht – eine Regelung aus der Zeit des Kalten Krieges, die bis 2011 galt und nun die Wehrerfassung und -überwachung im Ernstfall (und nur dann!) absichert. Sie greift erst bei einer Sicherheitsverschlechterung mit verpflichtendem Wehrdienst; heute hat sie keine praktischen Folgen. Das Bundesministerium der Verteidigung erlässt diese Woche eine generelle Ausnahme per Verwaltungsvorschrift, sodass sich niemand abmelden muss. Im Ernstfall - und nur dann - wären Karrierecenter zuständig, und Genehmigungen wären grundsätzlich zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

