
Auf nationaler Ebene ist der Grundsatz in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Auf nationaler Ebene ist der Grundsatz in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Die AfD hat sich immer wieder mit Videos, Pressestatements etc. zu den Vorgängen geäußert und wird es auch weiter tun.
Ihre Frage kann ich jedoch nicht beantworten, weil ich behindertenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bin und nichts mit der EKD zu tun habe.
Wir gehen davon aus, dass wir als stärkste Kraft jeweils den Ministerpräsidenten stellen werden.
Es ist noch unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Wir werden darauf drängen, dass es eine Reform mit Augenmaß sein wird. Klar ist: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt.