Es müssen friedliche und diplomatische Wege gefunden werden, um den Konflikt beizulegen
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. Ich verstehe Ihre Argumentation. Allerdings musste eine rechtliche Unterscheidung zwischen Genussmitteln und anderen Lebensmitteln getroffen werden, damit es nicht dauernd zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ob etwas ein Lebensmittel oder ein Genussmittel ist.
Dafür braucht es ein verteidigungsfähiges Deutschland, das seine Sicherheit mit militärischen Mitteln schützen kann. Abschreckung muss ein funktionsfähiges Mittel zur Erzeugung von Sicherheit sein.
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Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Beim hier einschlägigen Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, d. h. es ist mit weiteren Gesetzen in einen Entwurf gegossen. Für Ihre Frage interessant ist das Gesetz unter Artikel 1 und hier die soeben beschriebenen ersten sechs Paragraphen. Alles außerdem im vollen Umfang zu entnehmen dem kompletten Dokument, Gesetzentwurf mit der Drucksache des Hessischen Landtags DS 21/519.