
Antwort 12.09.2005 von Arne Müseler Die PARTEI
Hallo Herr Bierscheid,

Hallo Herr Bierscheid,
Sehr geehrte Frau Berg,

Sehr geehrter Herr Manfred Zinner
Vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Volksentscheide in Deutschland. Zum Verständnis meiner Antworten habe ich die Hintergründe Ihrer sehr wichtigen Fragen vorangestellt.
Sehr geehrter Herr Korntheuer,
Sehr geehrter Herr Chmelik,
Sehr geehrter Herr Gnau,
mir ist sehr wohl bewusst, dass § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB auch für eheliche Kinder gilt. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, um die Komplexität der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung zu verdeutlichen.