Portrait von Sebastian Edathy
Sebastian Edathy
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sebastian Edathy zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard R. •

Frage an Sebastian Edathy von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

die Ankoppelung der Kirchensteuer wird das System der geplanten Abgeltungssteuer stark beschädigen, wenn der Referentenentwurf umgesetzt wird.
Will die Bundesregierung hier wegen der Kirchensteuer den Datenschutz abschaffen?
Werden die Banken zu Außenstellen der Finanzämter?

Bitte lesen Sie den Bericht "Bekenntnis auf der Geldkarte?" - auffindbar unter www.hpd-online.de.
Dazu ein Beispiel: Eine Ehefrau teilt ihre Kirchensteuerpflicht der Bank mit. Sie verweigert aber unter Hinweis auf das Grundgesetz und das Datenschutzrecht Angaben über die Weltanschauung ihres Ehemannes. Welche Folgen hat das?

Trifft es zu, dass Mitteilungen über religiöse Daten an Banken über bisherige Eingriffe in en Datenschutz weit hinausgehen? Muss in diesen Fällen die Prüfung der Notwendigkeit besonders streng sein?

Der Referentenentwurf enthält die Möglichkeit, dass es in einem Teil der Fälle beim jetzigen Verfahren(außerhalb der Abgeltungssteuer) bleiben kann und die Kirchensteuer weiterhin von den Finanzämtern berechnet wird. Dies ist deshalb unproblematisch, weil den Finanzämtern die Höhe der steuerpflichtigen Kapitalerträge durch die Bescheinigungen der Banken bekannt ist. Warum sollte es vor diesem Hintergrund eine Notwendigkeit zur Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer geben???

Zurück zum Beispiel: Die kirchensteuerpflichtige Ehefrau sorgt - zusammen mit ihrem konfessionslosen Ehemann - rechtzeitig vor 2009 dafür, dass alle Kapitalerträge der Eheleute auf den Ehemann umgeschichtet werden. Sie nutzt also eine nach dem Referentenentwurf völlig legale Möglicheit zur Vermeidung von Kirchensteuern!
Die Beseitigung dieser Möglichkeit durch den Gesetzgeber würde den Verwaltungsaufwand bei den Banken noch mehr vergrößern. Muss man spätestens dann befürchten, dass die bei allen Beteiligten entstehenden Verwaltungskosten über das heutige Ausmaß hinausgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Kirchensteuer und Abgeltungssteuer vom 12. Februar 2007 sowie Ihre telefonischen und schriftlichen Mitteilungen an mein Berliner Abgeordnetenbüro. Leider ist es so, dass ich neben der Beantwortung von Fragen auf Abgeordnetenwatch.de noch andere Aufgaben wahrzunehmen habe.

Wie ich festgestellt habe, haben Sie vergleichbare Fragen auch an eine Reihe weiterer Abgeordneter des Deutschen Bundestages gestellt. Obgleich dieses Forum m.E. entweder dem Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern des Wahlkreises mit ihren jeweiligen Abgeordneten oder aber zumindest der Beantwortung individueller Anfragen dienen sollte, beantworte ich Ihnen Ihre Fragen hiermit gerne:

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. Februar 2007 einen Referentenentwurf für ein Unternehmenssteuerreformgesetz vorgelegt, das u.a. die sog. Abgeltungssteuer für Kapitalerträge regeln soll. Vorgesehen ist darin, dass mit der Abgeltungssteuer auch die Kirchensteuer abgegolten sein soll. Es ist davon auszugehen, dass in Kürze der entsprechende Regierungsentwurf Eingang in den parlamentarischen Diskurs finden wird.

Sie kritisieren, dass durch die anstehende Reform eine „völlig legale Möglichkeit zur Vermeidung von Kirchensteuern“ geschaffen würde. Insofern möchte ich Ihnen jedoch entgegnen, dass das derzeit in Rede stehende Vorgehen mit den Kirchen abgestimmt ist und weder diese noch ich eine erhöhte Missbrauchsgefahr erkennen. Grund dafür ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Mitglied einer der kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften sind, der Kirchensteuer unterliegen. Allerdings hat gleichermaßen auch jeder die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten und damit auf ebenfalls legalem Wege diese Steuer zu umgehen, wenn er oder sie sich gegen die Zugehörigkeit entscheidet. Insofern gehe ich davon aus, dass es sich bei denjenigen kirchensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ihrem Beispiel entsprechend verhalten, um wenige Einzelfälle handeln wird.

Im Übrigen möchte ich Ihnen versichern, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion im anstehenden Gesetzgebungsprozess für die Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheiten einsetzen wird – dazu gehört m.E. auch das bereits nach derzeitigem Stand vorgesehene System der Freiwilligkeit der Nennung der Religionszugehörigkeit gegenüber den Banken.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB