Antwort 09.03.2007 von Hans Heinrich Jensen CDU
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
Sehr geehrter Herr van der Linde,
Hallo,
Sehr geehrter Herr Koch,
bevor ich Ihre Frage vom 14. Mai ausführlicher beantworte, möchte ich ganz allgemein zwei Dinge vorweg schicken.
Sehr geehrter Herr Reth,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Bitte erlauben Sie, dass ich zunächst einen Ausschnitt aus meiner letzten Nachricht zitiere: