das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
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Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Da es sich bei dem Referentenentwurf noch um eine sehr frühe Konzeption der Bundesregierung handelt, bitte ich Sie, sich an die Vertreter der Ampelparteien zu wenden
Die von Ihnen beschriebenen Sorgen teile ich in dieser Form nicht, weil der Referentenentwurf hierzu sehr klare anderslautende Regelungen enthält.
Im Rahmen meiner Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages NRW setze ich mich für eine gerechte Steuerpolitik ein. Da das Land NRW kaum eigene Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Steuerrechts hat, beschränken sich meine Möglichkeiten auf Vorschläge und Appelle an die Bundesebene.
Mit manchen Forderungen des Antrags, wie etwa der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, mehr Sanktionen gegen Russland einzuführen, sind wir nicht einverstanden.