Das Thema liegt mir selbst sehr am Herzen. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, den Minister anzuschreiben und BürgerInnen auf die Fristen hinzuweisen.
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Auch wenn es ein erster Erfolg ist, dass trotz einer angespannten Haushaltslage keine drastischen und weitreichenden Kürzungen bei den Freiwilligendiensten erfolgen, bedeutet die Reduzierung der Mittel eine Reduzierung des Platzangebots in den Freiwilligendiensten und je nach Region und Träger auch die Entlassung von pädagogischem Personal. Insbesondere kleinere Träger werden durch Kürzungen überproportional getroffen.
Ein Gesetz, das Tierhalter in ihrer Arbeit behindert oder dazu führt, dass sie die Produktion einstellen oder ins Ausland verlagern, würde am Ende das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
Ich verstehe Ihren Frust über die lange Wartezeit bei der Ausländerbehörde, insbesondere wenn alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß §18c Abs. 2 AufenthG erfüllt sind.
Deshalb haben wir sowohl im aktuellen als auch im vorherigen Haushalt zusätzliche Mittel für mehr Personal in den Ausländerbehörden bereitgestellt.
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Neufassung des Tierschutzgesetzes auf den Weg gebracht.