Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
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Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.
Derzeit ist für die Weiterführung des Entwurfes die CDU-geführte Senatsverwaltung für Finanzen zuständig, sodass wir als SPD nur geringfügigen Einfluss auf die Arbeitsprozesse dieses Hauses haben.
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD hat dazu ein Vorgehen vereinbart.
Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat eine deutliche Mehrheit gefunden, und ich nehme den Bürgerwillen sehr ernst.
Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum.