Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Hinweisgeber, insbesondere oft Arbeitnehmende zu schützen. Damit stärkt es auch die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.
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Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Mitarbeitende der internen Meldestellen genießen zwar keine explizit im Gesetz verankerten Schutzmechanismen. Sie unterliegen jedoch dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz.
Sie nehmen daher ähnlich wie Betriebsräte eine wichtige Kontrollfunktion im Unternehmen ein.
Ich bin der Überzeugung, dass die anstehenden Reformen der Bundeswehr zentral sind, um die Beschaffungskapazitäten zu verbessern.
Leider liegt noch kein Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium vor. Die SPD-Fraktion macht sich aber weiterhin für eine Umsetzung der 2. Säule stark.