Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
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Ich lehne diese Reform und die damit verbundene Einschränkung der Auskunftsberechtigung der Bürger*innen und demokratischer Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandeln strikt ab
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Eines will ich offen sagen: Das ist eine Abwägungsfrage, keine Wahrheitsfrage. Wer jede vermeidbare Tonne CO₂ und jeden verhinderten schweren Unfall stärker gewichtet, kommt zu einem anderen Ergebnis, ohne deshalb unvernünftig zu sein.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Ich spreche mich auch in dieser Debatte für einen ordentlichen Vertrauensschutz mit langen Übergangszeiten aus. Die genaue Zahl wird sich in den Verhandlungen zur gesetzlichen Regelung zeigen.