Wie stehen Sie zur der geplanten Reform des Imformationsfreiheitgesetzes, die Transparenz den Bürger Kosten verursacht und es eine Genehmigung von dem Organ benötigt, welches überprüft werden soll?
Guten Tag Alexandra D.,
vielen Dank für ihre Anfrage. Ich lehne diese Reform und die damit verbundene Einschränkung der Auskunftsberechtigung der Bürger*innen und demokratischer Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandeln strikt ab.
Nach aktuellem Rechtsstand können sich alle Bürgerinnen und Bürger voraussetzungslos an Behörden wenden und die Herausgabe von Informationen einfordern, die den Behörden für ihre Entscheidungen vorliegen sowie über den Entscheidungsweg innerhalb der Behörde. Einzige Hürden sind Gebühren, die je nach Umfang fällig werden können, sowie die Einstufung von Information als nicht-öffentlich. Die Koalition im Bund hat verabredet, diese Rechte wesentlich einzuschränken: bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll zukünftig ein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden müssen. So könnten Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Planungsvorhaben nur noch dann Informationen anfordern, wenn sie selbst unmittelbar betroffen sind - aber nicht, weil sie sich zum Beispiel allgemein für die Wohnraumentwicklung ihrer Stadt interessieren. Sie sollen auch nur noch dann Auskünfte erhalten dürfen, wenn keine anderen Informationsrechte bestehen. Ausländische Staatsangehörige sollen ausgeschlossen werden, wenn sie keine EU-Staatsangehörigen sind. Kritische Infrastruktur und Forschung sollen generell ausgenommen werden - unterstellt wird, dass sonst Informationen für fremde Mächte gewonnen werden können, um Sabotage und Spionage vorzubereiten. Bislang wurden solche Risiken nicht pauschal angenommen, sondern im Zweifel im als Einzelfall geprüft.
Auskunft generell zu verweigern mit der Behauptung, so werde "Resilienz" gegen äußere Einflussnahme hergestellt, ist meines Erachtens nur ein vorgeschobenes Argument, um die generell ablehnende Haltung der Union gegenüber staatlicher Transparenz zu kaschieren. Vielmehr war Transparenz von Seiten der Union nie gewollt - das IFG und weitere Transparenzregeln wurden schon immer als "Bürokratie" diffamiert und deren Einschränkung gefordert. Der Kern der jetzt beim Koalitionsausschuss getroffenen Verabredung steckt jedoch in der geplanten Einführung des "berechtigten Interesses". Dies werten wir klar als Teil des autoritären Umbaus, der von der Union auf allen Ebenen vorangetrieben wird. Nicht mehr der Staat soll sein Geheimhaltungsinteresse begründen, sondern die Bürgerinnen und Bürger ihr grundgesetzliches Recht auf Information. Gefordert wird stattdessen blindes Vertrauen in obrigkeitliches Herrschaftswissen. Das ist das Gegenteil von Demokratisierung der Gesellschaft.
Aber selbst von Bürokratieabbau ist das Vorhaben auch meilenweit entfernt - ganz im Gegenteil: Die Verwaltung muss zukünftig auch noch die Staatsangehörigkeit der Antragsteller*innen und ihre Auskunftsberechtigung prüfen. Journalistinnen und Journalisten könnten auf ihre Rechte als Pressevertreter verwiesen werden und gar keine Auskünfte nach dem IFG mehr erhalten. Damit wäre auch einem Rollback hin zu sehr dürftigen Auskünften an die Presse Tor und Tür geöffnet - ,denn nur wenn eine IFG-Anfrage im Raum steht, sind Behörden derzeit geneigt, auch auf Presseanfragen umfassend zu antworten. Gerade Fälle wie der von Jens Spahn (Maskendeals) und Katharina Reiche (Reisen zu klandestinen Wirtschaftsrunden) zeigen doch aber sehr eindrücklich, wie zentral Transparenz ist, um Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft zu dokumentieren und möglichst in Zukunft zu erschweren beziehungsweise im Idealfall zu verhindern
Als Fraktion Die Linke im Bundestag fordern wir das genaue Gegenteil des von der schwarz-roten Koalition eingeschlagenen Wegs: wir wollen ein Transparenzgesetz, das Behörden und öffentliche Dienstleister zur eigenständigen Veröffentlichung von Informationen in einem maschinenlesbaren Format, digital für alle zugänglich, verpflichtet. Auch die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung muss für jedermann zugänglich gemacht werden.
Jegliche Einschränkungen der derzeitigen Transparenzregeln, wie zum Beispiel des Informationsfreiheitsgesetzes, lehnen wir ab, denn Informationsfreiheit darf kein Privileg sein, sondern ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Julia-Christina Stange, MdB
Sprecherin für ambulante Versorgung, Frauengesundheit und Ausbildung in Gesundheitsberufen
Fraktion Die Linke im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930 227-70786
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Links wirkt: Sozial. Gerecht. Friedlich.
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