(...) der Vollzug der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und in der Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (psychiatrischer Maßregelvollzug) ist in Bayern den Bezirken übertragen, die diese Aufgabe auf ihre Kommunalunternehmen delegieren können, so wie dies der Bezirk Oberfranken auf sein Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken getan hat. Die Bezirke bzw. (...)
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(...) Die Entlohnung dieser Werkvertragsleistungen erfolgte entsprechend dem Umfang der angefallenen Arbeiten. Vielleicht haben Sie der Berichterstattung in den Medien entnommen, dass ich den vom Landtag für die Leistungen meiner Schwester erstatteten Betrag in vollem Umfang und aus voller Überzeugung zurück an die Staatskasse überwiesen habe. (...)
(...) Missbrauch von Sozialleistungen ist wie jeder andere Missbrauch von Recht und Gesetz strafbar. Missbrauch von Sozialleistungen SozialleistungenBevölkerungsschichten vor und hat mit der Herkunft der Agierenden nichts zu tun. Anhand von ausgewählten Einzelfällen eine Gruppe von Menschen mit ein paar Gemeinsamkeiten unter Generalverdacht zu stellen, ist diffamierend und ein bewusster Versuch von Ausgrenzung und Diskriminierung. (...)
(...) Zur rechtlichen Regelung der Altersentschädigung für ehemalige Abgeordnete des Bundestages habe ich Ihnen einen entsprechenden Link gesendet. Da es immer wieder Streit über die Diäten und Pensionen gibt, wollen wir als SPD durch die Gründung einer unabhängigen Kommission und einem objektivierten Verfahren zur Anpassung der Einkünfte diesen Anschein der scheinbaren Selbstbegünstigung vermeiden. (...)
(...) Industrie 4.0 bedeutet für mich keinesfalls den Abbau „traditioneller“ Industriearbeitsplätze. Im Gegenteil: Ich bin der Auffassung, dass wir diese Arbeitsplätze nur erhalten können, wenn die Industrie sich immer weiterentwickelt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. (...)
(...) bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Anfrage an das Schulministerium. Ich sehe derzeit keinen weiteren Erklärungsbedarf meinerseits, der über die bereits verfasste Antwort hinausgeht. (...)