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Frage von Frank R. •

Frage an Beate Merk von Frank R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk

Im Bay. Rundfunk musste ich am Donnerstag den 01.05.2013 hören, dass auch Sie, als Justizministerin gegen Rechnungsstellung Ihre Schwester in der Zeit 2010 – 2013 durch die Staatskasse bezahlen lassen haben. Unser ehrenwerter Ministerpräsident Horst Seehofer sagte zu solchen Beschäftigungsverhältnissen „sie seien nicht gerade schön“

Nun zu meiner Fragen:
1) Wie viel haben sie ihre Schwester bezahlt?
2) Hat ihre Schwester in den Rechnungen die Mehrwertsteuer ausgewiesen und auch an das Finanzamt abgeführt
3) Haben Sie die Regeln der sog. Scheinselbstständig beachtet? müssen die Rechnungsbeträge ihrer Schwester noch nachversichert werden?
Wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Schwester nachzahlen müssen, werden Sie auch die Säumniszuschläge von 60% p.a. nachzahlen?

4) Sollte sich heraus stellen, dass ihre Schwester in Wirklichkeit gar keine Leistung für die bezahlten Beträge erbracht hat, sind Sie dann bereit, die bezahlten Geldbeträge an iIhre Schwester wider dem Freistaat Bayern zurück zu zahlen?

Wäre sehr schön wenn Sie zeitnahe antworten würden. Danke im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Rademacher

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rademacher,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie allgemein bekannt ist, habe ich in den Jahren 2010 bis Anfang 2013 als "Elternzeit-Vertretung" das Büro meiner Schwester mit der Erbringung verschiedener mandatsbezogener Leistungen beauftragt. Die Entlohnung dieser Werkvertragsleistungen erfolgte entsprechend dem Umfang der angefallenen Arbeiten. Vielleicht haben Sie der Berichterstattung in den Medien entnommen, dass ich den vom Landtag für die Leistungen meiner Schwester erstatteten Betrag in vollem Umfang und aus voller Überzeugung zurück an die Staatskasse überwiesen habe.

Viele Ihrer Fragen dürften sich daher erledigt haben. Nichtsdestotrotz möchte ich nochmals unterstreichen, dass die Zusammenarbeit mit meiner Schwester in jeder Hinsicht völlig gesetzeskonform erfolgte. Sie entsprach den Vorgaben des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und wurde - um ihre dahingehenden Fragen aufzugreifen - auch in steuerlicher Hinsicht korrekt vollzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin