
(...) Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)
(...) Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)
(...) Je nach Einzelfall kann dies bis zu einem Berufsverbot oder dem Verbot des Umgangs mit Tieren führen. Aus religiösen Gründen können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbietet. (...)
Sehr geehrter Herr Ponitka, (...) Die in der Süddeutschen Zeitung erläuterte Alternative vom Kehlschnitt unter Betäubung versöhnt Tierschutzanforderungen mit religiösen Vorschriften, die nicht über den Gesetzen stehen dürfen. (...)
(...) in Sachen Familienrecht bin ich wahrscheinlich die falsche Ansprechpartnerin (...)
(...) Auch gehen immer wieder Berichte über auf zweifelhaften Gutachten fußende Entscheidungen von Familiengerichten durch die Presse. (...)
(...) § 235 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits jetzt besonders eklatante Fälle des „Umgangsboykotts“ unter Strafe. (...) Die Freien Demokraten setzen sich deshalb für die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft ein. (...)