Selbstverständlich dürfen Menschen mit psychischen Problemen nicht allein gelassen und sollten bestmöglich versorgt werden.
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Die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nicht direkt von der Landespolitik festgelegt. Sie sind Ergebnis von Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene – insbesondere zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im sogenannten Bewertungsausschuss.
Familien, die ohnehin unter dem Druck steigender Lebenshaltungskosten stehen, mit zusätzlichen Versicherungsbeiträgen zu belasten, ist das falsche Signal.
Dazu kommt, dass Deutschland nicht alleine entscheiden kann.
Psychotherapie bleibt essenziell – wir behalten Versorgung und Rahmenbedingungen genau im Blick.
Der Begriff „Normalform“ bezeichnet einen Standard beziehungsweise eine gesellschaftlich vorherrschende Norm oder den Durchschnitt.