Aus unserer Sicht sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen, statt pauschaler Kürzungen notwendig. Auf Bundesebene ist daher z.B. eine neue Bedarfsplanung aus unserer Sicht überfällig.
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Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen.
Jetzt schon über ein konkretes Wahlziel für das Jahr 2029 in Prozent zu reden, halte ich nicht für sinnvoll.
Die Vergütungsanpassung wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen und nicht unmittelbar von der Politik getroffen.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Auf Ihre Frage, ob ich Ihnen helfen könne, muss ich leider klarstellen, dass Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und der dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in Deutschland in der Selbstverwaltung und nicht in der Politik gefällt werden.