Wie stehen Sie zur Kürzung der Psychotherapiehonorare?
Ich arbeite seit 1999 in unserer Gemeinschaftspraxis als Psychotherapeut und Kinder- und Jugend.psychotherapeut. Ich erbringe 40 Behandlungsstunden pro Woche, um damit den Durchschnittwert der Vergleichsfachgruppe der Fachärzte zu erreichen. Jetzt ist das Honorar gekürzt worden, so dass wir trotz Vollauslastung das Minimum nicht mehr erreichen. In der Konsequenz werden wir dann wieder mehr Privatkassenbehandlungen durchführen, um das Praxisniveau zu halten, was die Wartezeiten, die jetzt schon bei mehr als 1 Jahr liegen, nochmals verlängern dürfte. Deswegen bitte ich Sie, sich für ein Gesetz einzusetzen, dass es dem Gesundheitsministerium erlauben würde, solche Beschlüsse für nichtig zu erklären, zumal dieser Beschluss vor dem Bundessozialgericht sehr wahrscheinlich als rechtswidrig beurteilt werden wird. Der Klageweg zieht sich leider über Jahre, so dass die Patientenversorgung davon nicht oder erst in mehreren Jahren profitieren würde. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich nehme Ihre Kritik an den aktuellen Honorarkürzungen sehr ernst. Wenn Praxen trotz voller Auslastung wirtschaftlich unter Druck geraten, während die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten bereits jetzt viel zu lang sind, ist das ein alarmierendes Signal.
Ihre Forderung nach einem stärkeren Eingreifen des Gesundheitsministeriums ist aus Ihrer Sicht gut nachvollziehbar, würde aber die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen spürbar schwächen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Beschlussgremium, das im gesetzlichen Rahmen verbindliche Vorgaben für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung trifft. Der Staat setzt diesen Rahmen, übt Rechtsaufsicht aus und darf nicht ohne Weiteres selbst an die Stelle dieser Gremien treten. Ein Gesetz, das dem Ministerium erlauben würde, solche Beschlüsse pauschal für nichtig zu erklären, wäre deshalb ein erheblicher Eingriff in diese gewachsene Ordnung.
Das heißt aber nicht, dass die Politik untätig bleiben darf. Im Gegenteil: Wenn Beschlüsse der Selbstverwaltung zu einer realen Verschlechterung der Versorgung führen oder rechtlich zweifelhaft sind, müssen wir über wirksame gesetzliche Korrekturen, bessere Prüfmechanismen und eine stärkere Versorgungsperspektive nachdenken. Gerade in der psychotherapeutischen Versorgung brauchen wir Verlässlichkeit, auskömmliche Vergütung und Regelungen, die sich an der tatsächlichen Versorgungslage orientieren.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

