Antwort 24.08.2020 von Erwin Rüddel CDU
In unserem Rechtsstaat sind gegen Beschlüsse des Gerichts Rechtsmittel, wie das der Beschwerde möglich.
In unserem Rechtsstaat sind gegen Beschlüsse des Gerichts Rechtsmittel, wie das der Beschwerde möglich.
(...) Rund 350 Millionen Euro steckt das Land in das Lernen mit digitalen Medien. (...)
(...) Das schließt Fehlentscheidungen zwar nicht grundsätzlich aus, ist aber in der Lage, korrigierend einzugreifen. (...)
(...) er Bürger hat bei jeglicher Art von staatlichem Eingriff einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung. (...)
(...) Beim Psychischkrankengesetz (PsychKG) handelt es sich um ein Landesgesetz. (...)
Im Kampf gegen die Pandemie heißt es nun vor allem: Impfen, impfen, impfen.