(...) Als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags habe ich das Dritte Infektionsschutzgesetz von Beginn an eng parlamentarisch begleitet und kritisch hinterfragt. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Das Erste und Zweite Bevölkerungsschutzgesetz überträgt umfangreiche Kompetenzen an Bundesgesundheitsminister Spahn. (...)
(...) es fehlen weiterhin klare Kriterien, bei welcher Gefahrenlage welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen (...)
(...) Als FDP-Fraktion fordern wir jedoch eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei der Bekämpfung der Pandemie (...)
(...) Statt einer unbestimmten Generalklausel haben wir mit dem § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen eingeführt, die einzeln oder zusammen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden können (...)
(...) Ziel der Änderungen am Infektionsschutzgesetz ist es, einen effektiveren Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Exekutive und mehr Rechtssicherheit im Corona-Krisenmanagement zu erreichen (...)